Warum schreibt der Gesetzgeber Wartungen und Überprüfungen elektrischer Anlagen vor?
Der wichtigste Grund für die gesetzlichen Vorschriften ist die Sicherheit. Nicht gewartete und überprüfte Anlagen fallen nicht nur unerwartet aus, sie stellen auch eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Schlimmstenfalls gefährden sie die Gesundheit oder gar das Leben des Personals und/oder der Kundschaft. Die wirtschaftlichen Schäden durch einen Kurzschluss können enorm ausfallen, wenn dadurch beispielsweise ein Brand entsteht. Das in der jüngeren Zeit weltweit prominenteste Beispiel für so einen Schaden ist der Brand von Notre-Dame de Paris im April 2019, der ganz offensichtlich durch einen Kurzschluss an einer nicht-stationären elektrischen Anlage ausgelöst wurde. Es entstand ein Milliardenschaden, den keine Versicherung vollständig übernimmt. Das Risiko solcher Defekte hat nichts mit dem Alter einer elektrischen Anlage zu tun. Diese verändert sich permanent durch äußere Einflüsse (Wetter) und den ganz normalen Betrieb. Aus diesem Grund sind die Prüfungen vorgeschrieben – und das vollkommen zu Recht, wie wir vom Elektro Notdienst Blitz meinen. Die Versicherer fordern selbstverständlich auch die Prüfung von elektrischen Anlagen und die regelmäßige Elektrowartung. In Verträgen für die Feuerversicherung sind beispielsweise die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen von elektrischen Anlagen eine Standardklausel, nämlich die SK 3602. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) empfiehlt seinen angeschlossenen Versicherungsunternehmen, diese Klausel unbedingt in ihre Verträge aufzunehmen. Der VdS (Verband der Sachversicherer) fordert dasselbe. Die SK 3602 regelt, dass ein gegen Feuerschaden geschützter Versicherungsnehmer den Elektriker in festen Intervallen für die Überprüfung und Wartung bestellen muss. Die Abnahme hat durch einen anerkannten Sachverständigen zu erfolgen, welcher der Versicherung das Protokoll übermittelt.
Was sind stationäre und nicht-stationäre Anlagen?
Als stationäre (ortsfeste) elektrische Anlagen nennt die DGUV 3 (Unfallverhütungsvorschrift) beispielsweise Gebäude, Baustellenwagen und Container. Auch auf einem Fahrzeug fest montierte Anlagen gelten als stationär. Das bedeutet: Die reine Mobilität (beispielsweise eines Baustellenwagens) ist nicht allein dafür ausschlaggebend, ob die Anlage als stationär oder nicht-stationär gekennzeichnet wird. Nicht-stationäre Anlagen lassen sich nach ihrem Einsatz zerlegen und an einem neuen Einsatzort erneut aufbauen. Die DGUV 3 nennt als Beispiele Anlagen und fliegende Bauten auf Montage- oder Baustellen. Weitere gesetzliche Vorschriften fassen die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusammen.
Kostensenkung durch regelmäßige Wartung?
Der Elektriker, der die Wartung durchführt, kostet ein geringes Entgelt für die Arbeitsstunden und das verbaute Material, doch er rechnet sich vielfach. Denn es geht nicht nur um die genannten Risiken. Gewartete Anlagen laufen besser, störungsfreier und effizienter. Im Falle der Elektrik können zum Beispiel verschlissene Isolierungen Kriechströme verursachen, die nicht unmittelbar einen Schaden, aber einen Leistungsabfall verursachen. Die Wartung und Instandhaltung lohnt sich finanziell, weil Jahr für Jahr ohne diese Wartung die Kosten für ernsthafte Reparaturen immer mehr steigen. Wenn es erst zu störungsbedingten Produktionsausfällen kommt, ist der Schaden sehr groß. Kleine Betriebe übergeben die Aufgabe der Wartung an externe Dienstleister. Welche Verträge hierfür abgeschlossen werden, ist der Inhalt unserer Beratung.